03.03.2022
Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 1 und alle anderen Personen müssen im
Innenbereich Masken tragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,
ab 7. März 2022 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn an drei nicht
aufeinanderfolgenden Schultagen (Montag. Mittwoch, Freitag) eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus
SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 24 der 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen
mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)
. Ungeachtet dessen können sich auch die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, freiwillig testen; die Schule gibt drei Tests pro Schulwoche auf
Anforderung aus.
Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in
Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen.
Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus
der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben.
Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene
Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können.
Für das Selbsttesten zu Hause werden für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen
in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht oder zu Prüfungen anwesend sein werden, jeweils drei Selbsttests entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen selbst ausgehändigt.
Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer
Erklärung, ob die Schule die Selbsttests Ihrem minderjährigen Kind mitgeben kann oder ob Sie die Selbsttests bei der Schule selbst abholen wollen.
Das Betreten des Schulhauses ist nur mit negativen Test, Geimpften und Genesenden mit Maske erlaubt.
Sie, liebe Eltern, testen bitte Ihre Kinder. Sie schicken das ausgefüllte Formular und die Testkassette am Montag, Mittwochen und Freitag Ihrem Kind mit.
Geimpfte und Genesende sind von der Testpflicht befreit.
Es gilt die 3 G Regel!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Unglaube
Hier noch die verschiedenen Notfallpläne. Zur Zeit gilt der Regelbetrieb mit all seinen
Einschränkungen!
Regelbetrieb
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule täglich unter den gegebenen Hygienebestimmungen.
Darüber hinaus wird festgelegt:
Alle Personen tragen beim Betreten des Hauses bis zum Unterrichtsraum einen Nase- und Mundschutz.
Auf dem Schulhof werden Stellplätze eingerichtet. Die Lehrkraft holt die Klasse geschlossen in das Haus.
Die Treppenhäuser bleiben im „Einbahnbetrieb“ und Toilettengänge oder andere Gänge im Haus sind nur mit
Nase-Mundschutz zulässig.
Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte werden über die Einhaltung des Hygieneplanes belehrt und
die Belehrung dokumentiert.
Eltern und schulfremde Personen betreten das Haus nur in Ausnahmenfällen. Alle Gäste müssen getestet, geimpft
oder genesen sein.
Bei Fachraumnutzung sollten die Tische von den Lehrkräften zwischengereinigt werden.
Lüften – Mund- Nasenschutz – Abstand - sind Grundregeln!
Eingeschränkter Präsenzunterricht
- Die Klassen werden geteilt und besuchen jeden zweiten Unterrichtstag laut Stundenplan die Schule.
(Mo/Mi/Frei) Klassen mit 9 und weniger Schülerinnen und Schüler laufen normal durch.
Auf dem Schulhof werden Stellplätze eingerichtet. Die Lehrkraft holt die Gruppe geschlossen in das Haus.
Die Treppenhäuser bleiben im „Einbahnbetrieb“ und im ganzen Schulgelände wird der medizinische
Nase-Mundschutz getragen. Klasse 1 bis 6 sind auf dem Schulhof vom tragen des Nase-Mundschutzes befreit.
Für den freien Tag werden Hausaufgaben mitgegeben.
Die Klassenlehrkraft und die Fachlehrkräfte sind für die Unterrichtsorganisation verantwortlich. Die Lehrkräfte
halten die SuS zu einem geregelten Tagesablauf an und prüfen, wenn möglich, die Einhaltung per Telefon, oder Digitalkontakte.
Die 10. Klasse hat Präsenzpflicht entsprechend ihres Stundenplanes. Der Praktikumstag fällt aus.
- Alle Lehrkräfte sind täglich nach ihrem Stundenplan in Dienst.
Die Notbetreuung wird mit pädagogischem Personal (Ehrenamtlerin) und freien Lehrkräften abgesichert.
- Der Unterricht wird laut Stundenverteilungsplan erteilt. Die Klassenlehrkraft übernimmt auch die Betreuung
der Risikogruppenschüler per Telefon und /oder Email. Die Fachlehrer arbeiten den Klassenleitern zu und übernehmen auch die Rückmeldung und eventuell die Einzelbetreuung.
Die Aufgaben werden so strukturiert, dass sie dem Umfang der Stundentafel entsprechen und täglich abrechenbar
sind. Die Inhalte der Aufgaben werden in das Klassenbuch eingetragen
Der Sportunterricht wird durch Förderunterricht ersetzt und als Distanzunterricht erteilt.
Die Fachlehrer übernehmen einzelne Schüler in Absprache mit der Klassenlehrkraft bzw. übernehmen von Kollegen
mit Distanzeinsatz die persönlichen Kontakte in der Schule.
Die SuS arbeiten ihre Aufgaben zu Hause ab und bringen die Ergebnisse am nächsten Tag wieder in die Schule. Die
Lehrkräfte kontrollieren die quantitativen und qualitativen Ergebnisse und geben analog oder digital ein Feedback.
Die Kontakte werden im Klassenbuch für jeden Tag eingetragen. Die Erledigungen der Aufgaben werden von der
Klassenlehrkraft überwacht und im Klassenbuch vermerkt. (Seiten Hausaufgaben)
- Kommunikation mit Lk, SuS und E.
- Wichtige allgemeine Informationen können die Eltern auf der Homepage entnehmen.
Allen Eltern wurden die Dienstmailadressen bekannt gegeben. Die SuS der älteren Klassen können ihre Mailadresse
als Kontakt angeben.
Der medizinische Nase-Mundschutz und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Die Kontakte werden im Klassenbuch vermerkt.
Zusätzlich nimmt die Klassenlehrkraft einmal pro Woche telefonischen oder per Mail Kontakt zum Schüler und den
Eltern auf. Alle Kontakte werden im Klassenbuch vermerkt.
Bei Nichterreichbarkeit hat sich der Hausbesuch mit der Schulsozialarbeiterin bewehrt. Kind und Eltern werden vor die Haustür gebeten
- Bereitstellung sächlicher Voraussetzungen
- Die Schule hat Leihgeräte erhalten, sie werden an die SuS gegen Unterschrift und mit entsprechender
Belehrung zum Umgang ausgegeben. Es muss auch ein vorhandenes W-LAN zu Hause verfügbar sein.
- Bereitstellung von Um analog
- Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Unterrichtsmaterialien alle Lehrbücher (auch Leihexemplare) und
Arbeitshefte mit nach Hause.
- Bereitstellung von Um digital
- Die Lernaufträge werden, wenn möglich und gewünscht, auch per Dienstmail an die Eltern gesendet.
Zur Ergänzung wird auf YouTube und die Mediatheken verwiesen.
Den älteren Schülern wird die individuelle Nutzung der Rechentechnik der Schule ermöglicht. Sie werden in der
Schul-cloud angemeldet und erhalten darüber Aufträge.
- Nutzung von Lernmanagementsysteme
- Einige Klassen benutzen die Lernplattform Anton. In der Schule wird verstärkt der Einsatz geübt. Ansonsten
fehlen die technischen und individuellen qualitativen Möglichkeiten.
Videokonferenzen sind bei der technischen Ausstattung und er geringen Medienkompetenz noch nicht möglich.
Konferenzen der Schule werden so durchgeführt. Der Zugang von Eltern ist noch nicht möglich.
- Alle Kontakte mit Eltern und SuS werden im Klassenbuch vermerkt. Die Inhalte des Unterrichts und der
erteilten Aufgaben werden im Klassenbuch vermerkt.
Die Essenversorgung wird unter strengsten Hygieneregeln und Abständen realisiert.
Beim Betreten des Schulgeländes gelten die 3 G-Regeln.
Eltern und schulfremde Personen betreten das Haus nur in äußersten Notfällen. Alle Gäste werden auf einer Liste
mit persönlichen Angaben und Besuchszeit registriert.
- Vereinbarung zur Bereitstellung der Arbeitsergebnisse
- Wie beim Regelbetrieb erfolgt die Begleitung der Lernfortschritte durch die entsprechende Lehrkraft.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Präsenz- und Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch das Lernen im häuslichen Bereich vertieft wurden. Eine abschließende Leistungsbewertung ergibt sich aus dem Präsenz- und
Distanzunterricht.
Leistungen im Distanzunterricht gehen in die abschließende Leistungsbewertung ein, wenn gewährleistet ist, dass
die Leistung ohne Unterstützung durch Dritte erbracht wurde. Soweit dies nicht sichergestellt werden kann, wird die Leistung im Rahmen der Gewichtung der erreichten Noten gegenüber allen sonstigen Noten
berücksichtigt.
- Maßnahmen für SuS mit besonderem Unterstützungsbedarf
- Schüler mit geringer Lernorganisation oder –motivation werden der Schulleitung gemeldet. Mit Hilfe
der Schulsozialarbeiterin des Jugendamtes wird der Kontakt zur Schule wieder hergestellt.
SuS können über das Jugendamt in der Notbetreuung aufgenommen werden.
Einige SuS werden einmal pro Woche für ein oder zwei Stunden zur Konsultation in die Schule eingeladen.
Distanzunterricht
- Bereitstellung sächlicher Voraussetzungen- Technische Ausstattung
- Die Schule gibt Leihgeräte (iPads)aus, sie werden mit dem vom Schulverwaltungsamt vorgegebenen Vertrag
gegen Unterschrift und mit entsprechender Belehrung zum Umgang an bedürftige SuS ausgegeben. Es muss auch ein vorhandenes W-LAN zu Hause verfügbar sein.
Der Umgang mit der Schulcloud ist den SuS noch nicht bekannt bzw. wurde nicht geübt. Die SuS sind nicht angemeldet, es fehlen die E-Mailadressen der SuS.
Zur Ergänzung wird auf YouTube und die Mediatheken verwiesen.
Distanzunterricht ist nur per Mail und analogen Austausch von Arbeitsmaterialien möglich. Den
älteren Schülern wird die individuelle Nutzung der Rechentechnik der Schule ermöglicht.
Die Kontaktdaten werden in Webbschule durch die Klassenlehrkraft und Schulsachbearbeiter gepflegt.
Für die Nutzung der Schulcloud sind alle Lehrkräfte angemeldet. Videokonferenzen sind bei der technischen
Ausstattung und er geringen Medienkompetenz noch nicht möglich. Konferenzen der Schule werden so durchgeführt. Der Zugang von Eltern ist nicht möglich.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Unterrichtsmaterialien alle Lehrbücher (auch Leihexemplare) und Arbeitshefte mit nach Hause.
Es wird wieder eine „Wechselstation“ im Schulhaus eingerichtet. Hier können die Schülerinnen und Schüler
die erfüllten Aufgaben abgeben und neue Aufgaben mitnehmen.
- Die Klassenlehrkraft und die Fachlehrkräfte sind für die Unterrichtsorganisation verantwortlich. Die
Lehrkräfte halten die SuS zu einem geregelten Tagesablauf an und prüfen, wenn möglich, die Einhaltung per Telefon, oder Digitalkontakte.
Die Aufgaben sind den Stunden aus der pflichtigen Stundentafel zugeordnet. Sie werden wöchentlich in Präsens ausgetauscht.
Kontakte können die SuS oder die Eltern auch an die Fachlehrkräfte über die Dienstmail herstellen.
Die Klassen 6, 9 und 10 haben Präsenzpflicht entsprechend ihres Stundenplanes. Der Praktikumstag in Klasse 10 fällt aus.
Es werden feste Tages-Teams gebildet. Die Kontakte zwischen Schulleitung und Lehrkräfte erfolgt über Dienstmail.
Die Lehrkräfte der Jahrgangstufen 6, 9 und 10 erteilen ihren Unterricht.
- Unterrichtsinhalte und Aufgabenformate
- Die Aufgaben werden so strukturiert, dass sie dem Umfang der Stundentafel entsprechen und wöchentlich
abrechenbar sind. Die Inhalte der Aufgaben werden in das Klassenbuch eingetragen.
Die Fachlehrer übernehmen einzelne Schüler in Absprache mit der Klassenlehrkraft bzw. übernehmen von Kollegen
mit Distanzeinsatz die persönlichen Kontakte in der Schule.
Die SuS arbeiten ihre Aufgaben zu Hause ab und bringen die Ergebnisse in die Schule. Die LK kontrollieren die
quantitative und qualitative Ergebnisse und geben analog oder digital ein Feedback.
Die Lehrkräfte geben auch per Telefon Hinweise und Hilfen. Die Kontakte werden im Klassenbuch für jeden Tag
eingetragen. Die Erledigungen der Aufgaben werden von der Klassenlehrkraft überwacht und im Klassenbuch vermerkt. (Seiten Hausaufgaben)
Zunehmend wird für ältere SuS digitaler Unterricht angeboten.
- Die SuS werden entsprechend ihres individuellen Förderplanes gefördert und unterrichtet.
SuS können über das Jugendamt in der Notbetreuung aufgenommen werden. Einige SuS werden einmal pro Woche für
ein oder zwei Stunden zur Konsultation in die Schule eingeladen.
- Allen Eltern wurden die Dienstmailadressen bekannt gegeben. Die SuS der älteren Klassen können ihre Mailadresse als Kontakt angeben.
Zusätzlich nimmt die Klassenlehrkraft zweimal pro Woche telefonischen oder per Mail Kontakt zum Schüler und den
Eltern auf. Alle Kontakte werden im Klassenbuch vermerkt.
Bei Nichterreichbarkeit hat sich der Hausbesuch mit der Schulsozialarbeiterin bewehrt. Kind und Eltern werden vor die Haustür gebeten.
SuS betreten das Haus nur einzeln oder in Begleitung eines Elternteils und möglichst an dem Tag, an dem die
Klassenlehrkraft in der Schule ist. Es gilt die 3 G-Regel. Die Masken und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Die Kontakte werden im Klassenbuch vermerkt.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Präsenz- und Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten, die durch das Lernen im häuslichen Bereich vertieft wurden. Eine abschließende Leistungsbewertung ergibt sich aus dem Präsenz- und Distanzunterricht.
Die Leistungsfeststellung und -bewertung für Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht kann mittels
Telefon- oder Videokonferenzen oder an einem anderen Ort außerhalb der Schule stattfinden.
Leistungen im Distanzunterricht gehen in die abschließende Leistungsbewertung ein, wenn gewährleistet ist, dass
die Leistung ohne Unterstützung durch Dritte erbracht wurde. Soweit dies nicht sichergestellt werden kann, wird die Leistung im Rahmen der Gewichtung der erreichten Noten gegenüber allen sonstigen Noten
berücksichtigt.
Einige Klassen benutzen die Lernplattform Anton. Ansonsten fehlen die technischen und individuellen qualitativen Möglichkeiten.
- Alle Kontakte mit Eltern und SuS werden im Klassenbuch vermerkt. Die Inhalte der erteilten Aufgaben werden im Klassenbuch vermerkt.
Schüler mit geringer Lernorganisation oder –motivation werden der Schulleitung gemeldet. Mit Hilfe der
Schulsozialarbeiterin des Jugendamtes wird der Kontakt zur Schule wiederhergestellt.
Die Essenversorgung wird eingestellt. Die Notversorgung des Hortes ist davon ausgenommen und erfolgt unter strengsten Hygieneauflagen in der Schule.
Alle Personen tragen beim Betreten des Hauses einen Nase- und Mundschutz, es gelten die Abstandsregeln im ganzen Haus.
Eltern und schulfremde Personen betreten das Haus nur in äußersten Notfällen. Es gelten die 3-G- Regeln. Alle
Gäste werden auf einer Liste mit persönlichen Angaben und Besuchszeit registriert.
- Professionalisierung der Lehrkräfte
- Die Lehrkräfte sind im Umgang mit Webbschule und E-Mailverkehr geschult. Darüber hinaus haben sie eine
Fortbildung zum Umgang mit dem iPad und dem Tafelprogramm ActivInspire absolviert.
Die Nutzung von digitalen Lehrbüchern ist durch das Angebot sehr eingeschränkt. Fortbildungen gab es dafür.
Die Anton App ist für einige Jahrgänge eingerichtet und wird genutzt.
Es gibt keine Fortbildungen für die Ponk´s zur Einrichtung der Schulcloud für Schüler und Eltern. Die Ressourcen dafür sind nicht vorhanden.
Für die Altersstruktur des Kollegiums suchen wir Einstiegsfortbildungsangebote und Menschen, die die Cloud einrichten.
- Kommunikation und Information
- Die Lehrkräfte werden über die Dienstmailadressen informiert und halten darüber mit der Schulleitung, den Eltern und den älteren SuS Kontakt miteinander.
Konferenzen in den Mitwirkungsgremien werden für die Zeit ausgesetzt. Kontaktaufnahmen und Kommunikation erfolgt über die E-Mailadresse der Schule.
Die SuS der Jahrgangsstufe 10 werden für die Zeit in ihren Praktikumsbetrieben durch die Eltern abgemeldet.
Es werden feste Tages-Teams gebildet. Die Kontakte zwischen Schulleitung und Lehrkräfte erfolgt über Dienstmail.
Wichtige allgemeine Informationen können die Eltern und Partner auf der Homepage entnehmen.
LAND BRANDENBURG
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Elternbrief vom 18. Januar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Erfahrungen der letzten beiden Jahre zeigen, dass Präsenzunterricht die beste aller Unterrichtsformen
ist, um das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe sicherzustellen und den Bildungsauftrag von Schulen umzusetzen. Wir haben deswegen alle Vorkehrungen getroffen, das Sicherheitsnetz an den
Schulen noch engmaschiger zu knüpfen. Unser Ziel ist, die Schulen bei Präsenzunterricht für alle Klassenstufen ebenfalls nach den Winterferien offen zu halten. Das wünschen sich auch die meisten Eltern und
Erziehungsberechtigten.
Die Voraussetzungen dafür sind gut. Inzwischen werden Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich getestet.
Aktuell laufen die Vorbereitungen für die tägliche Testung nach den Winterferien. Das Impfen ist bereits ab fünf Jahren möglich; Lehrkräfte und das pädagogische Personal an Schulen sind mehrheitlich doppelt geimpft
und viele haben ihre Booster-lmpfungen erhalten. Darüber hinaus haben wir einen Stufenplan ausgearbeitet, der den Präsenzbetrieb an Schulen auch bei hohen Krankenständen und Quarantänemaßnahmen sicherstellen wird.
Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, haben während dieser PandemieMonate Ihren Kindern geholfen, mit
den notwendigen Einschränkungen des Schulbetriebes und ihres gewohnten Alltags besser klarzukommen. Dafür bin ich sehr dankbar. Mit Ihrem engagierten Einsatz haben Sie die Schulen in ihren Anstrengungen unterstützt,
das Grundrecht auf Bildung bei größtmöglicher Sicherheit zu gewährleisten. Und obwohl einzelne Schritte häufig im Fokus kontroverser Diskussionen stehen, zeigen uns z.B. die erfolgreichen
Schulabschlüsse der letzten beiden Schuljahre, dass wir mit unseren ergriffenen Maßnahmen die richtigen Wege
gehen. Besonders wichtig ist das Programm „Aufholen nach Corona", mit dem wir im vergangenen Jahr gestartet sind. Aus
Mitteln des Programms werden pandemiebedingte Lernrückstände abgebaut und Programme gefördert, welche die
sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken. Außerdem werden 200 zusätzliche Lehrerstellen finanziert, Insgesamt stehen hierfür knapp 69 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln bereit. Die erste
Stufe des Projekts ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen und 70 der 200 zusätzlichen Lehrerstellen konnten bereits besetzt werden.
Die Schulen Brandenburgs sollen nicht nur sichere, sondern auch leistungsfähige Orte sein, an denen Kinder
und Jugendliche lernen. Der Prozess der Digitalisierung im Bildungsbereich wurde beschleunigt. Dank des milliardenschweren „DigitalPakt Schule" des Bundes und den drei Zusatzvereinbarungen konnten im letzten
Jahr umfangreiche Maßnahmen für die Digitalisierung von Schulen ergriffen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Notebooks oder Tablets ausgestattet werden. Die digitalen Portale - wie z.B. die inzwischen
auch von anderen Bundesländern genutzte Brandenburger „SchulCloud" - und Messenger-Dienste haben sich gerade in der Pandemie als wirksame Instrumente der Kommunikation zwischen Lehrkräften und ihren Klassen
bewährt. Unsere Anstrengungen im Digitalisierungsbereich werden wir auch im laufenden Jahr fortsetzen,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Immunisierung der Bevölkerung, anhaltendes Testen, Einhalten der Hygieneregeln sind die wichtigsten
Maßnahmen für den Weg heraus aus der Pandemie. Auch die Wissenschaft lernt jeden Tag dazu und hilft das Leben mit dem Virus sicherer zu machen. So hoffen wir gemeinsam, gut durch die nächsten Monate zu kommen. Ich
danke Ihnen herzlich, dass Sie uns dabei unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Ernst
https://www.anton.app/de/
Den aktuellen Hygieneplan finden Sie auf der Elternseite - Schule.
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